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Anhang
Garantie-Urkunde Österreich
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
u
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Mate-
rialfehlern innerhalb von 24Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von
Siemens nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät
kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z.B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
u
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer Behand-
lung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst
erbrachte Leistungen (z.B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Hand-
bücher und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software sind eben-
falls von der Garantie ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
u
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Sie-
mens zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Siemens über.
u
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte. Garantiege-
berin ist die Siemens Home & Office Communication Devices GmbH, Erdberger
Lände 26, A - 1031 Wien.
u
Weitergehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
schlossen. Siemens haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn
und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder
sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der Haf-
tungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkt-
haftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
u
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
u
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Siemens vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Siemens wird den Kunden hierüber
vorab informieren.
u
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehen-
den Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an den Siemens Telefonservice. Die
Rufnummer entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
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Anhang
Garantieurkunde Schweiz
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
u
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Mate-
rialfehlern innerhalb von 12 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von
Siemens nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät
kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleissteile(z.B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse, Gehäusekleinteile, Schutzhüllen – soweit im Lieferumfang enthalten) gilt
diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
u
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemässer Behand-
lung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst
erbrachte Leistungen (z.B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Hand-
bücher und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software sind eben-
falls von der Garantie ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
u
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Sie-
mens zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Siemens über.
u
Diese Garantie gilt für in der Schweiz erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist
die
Siemens Home and Office Communication Devices GmbH & Co. KG, Schlavenhorst
66, D-46395 Bocholt, Germany.
u
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
schlossen. Siemens haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn
und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder
sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der Haf-
tungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkt-
haftpflichtgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Ver-
letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
u
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
u
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Siemens vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Siemens wird den Kunden hierüber
vorab informieren.
u
Siemens behält sich das Recht vor seine Servicearbeiten durch ein Subunternehmen
ausführen zu lassen. Anschrift siehe www.siemens.ch/gigasetservice
u
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehen-
den Regelungen nicht verbunden.
u
Zur Einlösung dieser Garantie, wenden sie sich bitte an unsere
Hotline Tel. 0848 212 000
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Anhang
Garantie-Urkunde Belgien
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
u
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Mate-
rialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von
Siemens nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät
kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für 6 Monate ab Kauf.
u
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer Behand-
lung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
u
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst
erbrachte Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Hand-
bücher und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software sind eben-
falls von der Garantie ausgeschlossen.
u
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
u
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Sie-
mens zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Siemens über.
u
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte. Garantiege-
berin für in Belgien erworbene Geräte ist die Siemens Home and Office Communica-
tion Devices GmbH & Co. KG, Schlavenhorst 66, D-46395 Bocholt, Deutschland.
u
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
schlossen. Siemens haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn
und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder
sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der Haf-
tungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkt-
haftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
u
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
u
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Siemens vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Siemens wird den Kunden hierüber
vorab informieren.
u
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehen-
den Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an den Siemens-Telefonservice. Die
Rufnummer entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
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Glossar
Glossar
Ablaufzeit
Ablaufzeit legt den Zeitraum fest, in dem die PCs die ihnen vom
DHCP
-Server zugewie-
sene
Dynamische IP-Adresse
beibehalten, ohne sie zu ändern.
Access Point
Ein Access Point, wie z. B. das Gigaset SX553 WLAN dsl, ist das Zentrum eines kabello-
sen lokalen Netzwerks (
WLAN
). Er sorgt für die Anbindung der über Funk angeschlosse-
nen Netzwerkkomponenten und regelt den Datenverkehr im kabellosen Netzwerk. Der
Access Point bildet auch die Schnittstelle zu anderen Netzwerken, z. B. zu einem bereits
bestehenden
Ethernet
-LAN oder über ein Modem ins
Internet
. Die Betriebsart von
kabellosen Netzwerken mit Access Point heißt
Infrastruktur-Modus
.
Ad-hoc-Modus
Der Ad-hoc-Modus ist eine Betriebsart von kabellosen lokalen Netzwerken (
WLANs
), bei
der die Netzwerkkomponenten ein spontanes Netzwerk ohne
Access Point
aufbauen,
z. B. mehrere Notebooks in einer Konferenz. Alle Netzwerkkomponenten sind gleichbe-
rechtigt. Sie müssen mit einem kabellosen
Netzwerkadapter
ausgerüstet sein.
ADSL
Asymmetric Digital Subscriber Line (ADSL) ist eine spezielle Form einer
DSL
-Datenüber-
tragungstechnik.
Automatisches Verbinden
Automatisches Verbinden bedeutet, dass Anwendungen wie z. B. Web-Browser, Mes-
senger und E-Mail automatisch eine Verbindung zum
Internet
aufbauen, wenn Sie
gestartet werden. Dies kann zu hohen Verbindungskosten führen, wenn Sie keine
Flatrate
nutzen. Diese Funktion lässt sich am Gigaset SX553 WLAN dsl ausschalten, um
die Kosten zu reduzieren.
Bridge
Eine Bridge verbindet mehrere Netzwerk-Segmente zu einem Gesamtnetzwerk, z. B. zu
einem
TCP/IP
-Netzwerk. Dabei können die Segmente unterschiedliche physikalische
Eigenschaften haben, z. B. unterschiedliche Verkabelung wie bei
Ethernet
und kabello-
sen LANs. Durch die Kopplung einzelner Netzwerksegmente über Bridges lassen sich
lokale Netzwerke praktisch unbegrenzt ausdehnen.
Siehe auch:
Switch
,
Hub
,
Router
,
Gateway
Broadcast
Ein Broadcast ist ein Datenpaket, das nicht an einen bestimmten Empfänger, sondern
an alle Netzwerkkomponenten eines Netzwerks gerichtet ist. Das Gigaset SX553 WLAN
dsl leitet Broadcast-Pakete nicht weiter; sie bleiben immer innerhalb des lokalen Netz-
werks (
LAN
), das er verwaltet.
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Glossar
BSSID
Basic Service Set ID
Die BSSID dient der eindeutigen Unterscheidung eines kabellosen Netzwerks (
WLAN
)
von einem anderen. Im
Infrastruktur-Modus
ist die BSSID die
MAC-Adresse
des
Access
Points
. Bei kabellosen Netzwerken im
Ad-hoc-Modus
ist die BSSID die MAC-Adresse
eines beliebigen Teilnehmers.
Client
Ein Client ist eine Anwendung, die von einem
Server
einen Dienst anfordert. Zum Bei-
spiel fordert ein HTTP-Client auf einem PC in einem lokalen Netzwerk Daten, das heißt
Web-Seiten, von einem HTTP-Server im
Internet
an. Häufig wird die Netzwerkkompo-
nente (z. B. der PC), auf dem die Client-Anwendung läuft, ebenfalls als Client bezeich-
net.
DHCP
Dynamic Host Configuration Protocol
DHCP regelt die automatische Vergabe von
IP-Adressen
an Netzwerkkomponenten. Es
wurde entwickelt, weil in großen Netzen – speziell im
Internet
– das Festlegen der IP-
Adressen sehr aufwändig ist, da ständig Teilnehmer umziehen, ausscheiden oder neu
hinzukommen. Ein DHCP-Server weist den angeschlossenen Netzwerkkomponenten
(DHCP-
Clients
) aus einem festgelegten
IP-Pool-Bereich
automatisch
Dynamische IP-
Adressen
zu und spart viel Konfigurationsarbeit. Außerdem lassen sich damit Adressbe-
reiche effektiver nutzen: Weil nicht alle Teilnehmer gleichzeitig im Netzwerk aktiv sind,
kann – je nach Bedarf – dieselbe IP-Adresse nacheinander an verschiedene Netzwerk-
komponenten vergeben werden.
Das Gigaset SX553 WLAN dsl umfasst einen DHCP-Server und kann damit den PCs im
lokalen Netzwerk automatisch IP-Adressen zuweisen. Dabei können Sie für spezielle PCs
festlegen, dass deren IP-Adressen nie geändert werden.
DHCP-Server
Siehe
DHCP
DMZ
Demilitarized Zone
DMZ bezeichnet einen Bereich eines Netzwerks, der sich außerhalb der
Firewall
befin-
det. Eine DMZ wird quasi zwischen einem zu schützenden Netzwerk (z. B. einem
LAN
)
und einem unsicheren Netzwerk (z. B. dem
Internet
) eingerichtet. Eine DMZ ist sinnvoll,
wenn Sie im Internet
Server
-Dienste anbieten möchten, die aus Sicherheitsgründen
nicht innerhalb der Firewall laufen sollten, oder wenn Internetanwendungen hinter
einer Firewall nicht richtig arbeiten. Eine DMZ erlaubt den uneingeschränkten Zugriff
aus dem Internet für nur eine oder wenige Netzwerkkomponenten, während die ande-
ren Netzwerkkomponenten sicher hinter der Firewall bleiben.

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